Gewerbesteuerrecht

Begriffe rund das Gewerbesteuerrecht

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Waagerecht:

2. In diesem Monat werden Vorauszahlungen fällig.
3. Da muss ein Gewerbebetrieb betrieben werden, um dem GewStG zu unterliegen.
6. Ist zwingend vorgeschrieben, wenn § 10a GewStG "nicht genügt".
7. Ist von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn der Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird und die Aufhebung oder Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt.
9. Um deren Gewinnanteile wird gekürzt, egal ob inländisch oder ausländisch.
10. Nötig, wenn im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten wurden.
11. Abkürzung für ein Gesetz, nach dessen Vorschriften der Gewinn aus Gewerbebetrieb zu ermitteln ist.
12. Wird mit 25.000 € berücksichtigt.
13. Da landen die Daten.
14. Ist "Sache" der Gemeinde.
15. Benötigt man für § 9 Br. 1 GewStG.
16. Unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
17. Werden nach § 8 Nr. 1b) berücksichtigt (ohne Leerzeichen).
18. Anderes Wort für Fehlbetrag bei der Gewerbesteuer.
19. Wird ggf. festgesetzt, wenn die GewSt-Erklärung nicht zum 31.5. bzw. 31.12. abgegeben wurde.
21. Spielen sowohl in § 8 Nr. 1 d) u. e) GewStG eine Rolle.
22. Bekommt keinen Freibetrag nach § 11 GewStg (ohne Leerzeichen).
23. Einem Viertel der Aufwendungen dafür wird berücksichtigt.
25. Nr. 17 muss ein solcher sein.
26. Wenn die Daten auf dem Weg nach Rostock sind, nennt man das so.
27. Wird nach § 8 Nr. 1 d) u. e) berücksichtigt (Mz.).
28. Muss manchmal achtstellig eingegeben werden.
30. Gegenteil von Nr. 18.
33. Dort kann man sich den Messbescheid ansehen.
35. In diesem Monat werden Vorauszahlungen fällig.
36. Aufteilungsmaßstab (Mz.).
37. Muss im Inland vorliegen, damit die Steuerpflicht entsteht.
38. Einem Viertel der Aufwendungen dafür wird berücksichtigt.
40. Beträgt ab 2008 einheitlich 3,5 Prozent.
42. Darf nicht von der Grundsteuer befreit sein, wenn er - anteilig - berücksichtigt werden soll.
44. Letzter Schritt eines Amtsprüfers zur Festsetzung einen GewSt-MB.
45. Steuergegenstand.
46. Zahlungen für solche Anlagegüter fallen unter § 8 GewStG, wenn diese einem Anderen gehören.
47. Abkürzung für ein Gesetz, nach dessen Vorschriften der Gewinn aus Gewerbebetrieb zu ermitteln ist.
48. Jeder ... Gewerbebetrieb gehört dazu, wenn seine 37 im 3 ist.
49. Bekommt nicht jeder, aber die meisten ...

Senkrecht:

1. Muss man an die Banken zahlen, kann sie aber bei der GewSt berücksichtigen.
2. Wird nach § 8 Nr. 1 d) u. e) berücksichtigt (Mz.).
4. Wird nach § 8 Nr. 1 d) u. e) berücksichtigt (Mz.).
5. Kommt "oben" drauf.
8. Oberbegriff für die Beträge i.S. des § 8 GewStG (Mz.).
20. Können sowohl im § 8 GewStG als auch im § 9 GewStG Berücksichtigung finden.
24. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von ihm auszugehen.
29. In diesem Monat werden Vorauszahlungen fällig.
31. Den setzt die Gemeinde fest.
32. Werden üblicherweise von der Gemeinde festsetzt.
34. Zahlungen für solche Anlagegüter fallen unter § 8 GewStG, wenn diese einem Anderen gehören.
38. Gegenteil von Hinzurechnungen.
39. Ihr steht die Gewerbesteuer zu.
41. In diesem Monat werden Vorauszahlungen fällig.
43. Spenden müssen einen bestimmten ... haben.