Waagerecht: |
2. | In diesem Monat werden Vorauszahlungen fällig. |
3. | Da muss ein Gewerbebetrieb betrieben werden, um dem GewStG zu unterliegen. |
6. | Ist zwingend vorgeschrieben, wenn § 10a GewStG "nicht genügt". |
7. | Ist von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn der Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird und die Aufhebung oder Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt. |
9. | Um deren Gewinnanteile wird gekürzt, egal ob inländisch oder ausländisch. |
10. | Nötig, wenn im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten wurden. |
11. | Abkürzung für ein Gesetz, nach dessen Vorschriften der Gewinn aus Gewerbebetrieb zu ermitteln ist. |
12. | Wird mit 25.000 € berücksichtigt. |
13. | Da landen die Daten. |
14. | Ist "Sache" der Gemeinde. |
15. | Benötigt man für § 9 Br. 1 GewStG. |
16. | Unterliegt nicht der Gewerbesteuer. |
17. | Werden nach § 8 Nr. 1b) berücksichtigt (ohne Leerzeichen). |
18. | Anderes Wort für Fehlbetrag bei der Gewerbesteuer. |
19. | Wird ggf. festgesetzt, wenn die GewSt-Erklärung nicht zum 31.5. bzw. 31.12. abgegeben wurde. |
21. | Spielen sowohl in § 8 Nr. 1 d) u. e) GewStG eine Rolle. |
22. | Bekommt keinen Freibetrag nach § 11 GewStg (ohne Leerzeichen). |
23. | Einem Viertel der Aufwendungen dafür wird berücksichtigt. |
25. | Nr. 17 muss ein solcher sein. |
26. | Wenn die Daten auf dem Weg nach Rostock sind, nennt man das so. |
27. | Wird nach § 8 Nr. 1 d) u. e) berücksichtigt (Mz.). |
28. | Muss manchmal achtstellig eingegeben werden. |
30. | Gegenteil von Nr. 18. |
33. | Dort kann man sich den Messbescheid ansehen. |
35. | In diesem Monat werden Vorauszahlungen fällig. |
36. | Aufteilungsmaßstab (Mz.). |
37. | Muss im Inland vorliegen, damit die Steuerpflicht entsteht. |
38. | Einem Viertel der Aufwendungen dafür wird berücksichtigt. |
40. | Beträgt ab 2008 einheitlich 3,5 Prozent. |
42. | Darf nicht von der Grundsteuer befreit sein, wenn er - anteilig - berücksichtigt werden soll. |
44. | Letzter Schritt eines Amtsprüfers zur Festsetzung einen GewSt-MB. |
45. | Steuergegenstand. |
46. | Zahlungen für solche Anlagegüter fallen unter § 8 GewStG, wenn diese einem Anderen gehören. |
47. | Abkürzung für ein Gesetz, nach dessen Vorschriften der Gewinn aus Gewerbebetrieb zu ermitteln ist. |
48. | Jeder ... Gewerbebetrieb gehört dazu, wenn seine 37 im 3 ist. |
49. | Bekommt nicht jeder, aber die meisten ... |